Über uns . . . .





Wir haben es zu unserer Hauptaufgabe gemacht Unternehmen individuell und flexibel in arbeitssicherheitstechnischen Fragen und Angelegenheiten zu Betreuen und zu Unterstützen.

Auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 und des Arbeitssicherheitsgesetzes ( ASiG ), sowie der aktuellen  BGI / GUV-I 5182 nehmen wir als überbetrieblicher Dienst diese Aufgaben wahr.

Somit sind wir mit Sicherheit auch der Partner Ihrer Wahl, wenn es um das Thema Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfer geht.

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.

Ihr Kompetenzzentrum in Sachen Arbeitssicherheit