Aus und Fortbildung der Brandschutzhelfer nach BGI/GUV-I 5182



Die Arbeitsstättenregel (ASR ) A2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen. 

Sie wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben und ist damit verbindlich für alle Arbeitsstätten. Der Arbeitgeber hat demnach eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Ein Anteil von 5% bis 10 % der anwesenden Belegschaft ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anzahl vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter durch z.B. Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich zu unterweisen.

Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände sowie das Verhalten im Gefahrenfall einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu Unterweisen. Zum Schulungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.

Jeder Teilnehmer der unten aufgeführten Schulung wird bei den praktischen Löschübungen mindestens mit einem 6 Liter oder 9 Liter Feuerlöscher die Übung bestreiten.


Inhalt der Schulung:

- Betrieblicher Brandschutz

- Vorbeugender Brandschutz

- Abwehrender Brandschutz

- Brandentstehung

- Voraussetzung für einen Brand

- Brandklassen

- Verhalten im Brandfall

- Evakuierungsplan

- Brandschutzordnung Teil A/B/C

- Flucht und Rettungswege

- Baulicher Brandschutz / Brandabschnitte

- Praktische Löschübungen

  ( Monitorbrand, Abfalleimerbrand, Flächenbrand, Fettbrand-explosion )

- Sensibilisierung der Mitarbeiter

- Präventivmaßnahmen


Dauer der Schulung:

- ca. 4 Stunden


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Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden und die Schulung im betrieblichen Umfeld stattfinden.

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