Sicherheitstechnische Betreuung sowie die Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit        (Sifa, Fasi) nachASiG/ArbSchG (DGUV Vorschrift 2)

Stellung von Brandschutzbeauftragten und die Aus - Weiterbildung von Brandschutzhelfer

Sachkundiger zur Prüfung befähigte Person von Firmenfahrzeugen ( DGUV Vorschrift 70 )






Wir gewährleisten Ihnen die gesetzeskonforme Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften zugeschnitten auf die jeweilige Betriebsform.

Im Rahmen unserer sicherheitstechnischen Betreuung gemäß § 6 ASiG bieten wir selbstverständlich auch die Stellung der Sicherheitsfachkraft gemäß § 19 ASiG sowie wenn benötigt einen Brandschutzbeauftragten und damit die Erfüllung sämtlicher verbundenen Aufgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes.

Ob im Rahmen einer Gesamtbetreuung, oder zur Unterstützung Ihres internen Arbeitsschutzverantwortlichen ( Sicherheitsbeauftragten etc. ) wenn es um Arbeitssicherheit, betrieblichen Brandschutz und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen geht, sind wir ihr kompetenter Ansprechpartner.

Des weiteren Unterstützen wir Sie in allen Belangen zum Thema betrieblichen Brandschutz, Aus- und Weiterbildung von Brandschutzhelfer sowie bei der Stellung eines benötigten Brandschutzbeauftragten.

Wir bieten Ihnen an Ihre Firmenfahrzeuge nach der aktuellen DGUV Vorschrift 70 auf Betriebssicherheit d.h. Verkehrssicherheit und / oder Arbeitssicherheit zu überprüfen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot um Ihr Unternehmen rechtssicher zu Betreuen.